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Arbeiten zur Aktualisierung des Gebäudebestandes im Liegenschaftskatasters

Arbeiten zur Aktualisierung des Gebäudebestandes im Liegenschaftskatasters

Das Landratsamt als Untere Vermessungsbehörde ist entsprechend §14, Abs.3 des Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungs – und Katastergesetz – SächsVermKatG) angehalten und verpflichtet, fehlerhafte Bestandteile des Liegenschaftskatasters zu berichtigen. Dazu führt das Amt kreisweit Arbeiten zur Aktualisierung des Gebäudebestandes im Liegenschaftskatasters durch. Dabei wird im Allgemeinen gemarkungsweise vorgegangen. Gegenstand sind die Erfassung nicht gemeldeter Gebäudeabbrüche, Neuerrichtungen, Veränderungen der Gebäudekontur, aber auch Behebung von Fehlern im Kataster. Diese Arbeiten führen wir von Amts wegen ohne Antrag durch. Im Normalfall erfolgt dies durch Vergleich des amtlichen Liegenschaftskatasters (Flurkarte) mit Luftbilderzeugnissen und anderen digitalen Daten. Außerdem kann es erforderlich sein, Ortsvergleiche oder ergänzende Messungen vorzunehmen.

Grundlegend geänderte Nutzungen der Flurstücke werden im Zuge der Überarbeitung ebenfalls berichtigt.

Eine Aktualisierung und Verbesserung Ihres Gebäudebestandes enthebt Sie nicht von der gesetzlichen Einmessungspflicht für Gebäude sowie der Meldepflicht für Gebäudeabbrüche.

Die erwähnten Arbeiten stehen nicht im Zusammenhang zur Grundsteuerreform der Finanzverwaltung des Freistaates Sachsen.

Für die Flurstückseigentümer/innen entstehen keine Kosten.

Nach §5 SächsVermKatG sind die mit der Durchführung beauftragten Mitarbeiter befugt die betroffenen Flurstücke zu betreten und zu befahren.

An die Flurstückseigentümer/innen ergehen im Anschluss keine gesonderten Nachrichten. Das Landratsamt veröffentlicht auf seiner Homepage eine Bekanntmachung mit einer Aufzählung der betroffenen Flurstücke. Ab diesem Zeitpunkt können die Unterlagen zur Fortführung des Liegenschaftskatasters in der Geschäftsstelle des Vermessungsamtes eingesehen werden.

 

Aktenzeichen                 2024-01144

Beginn der Arbeiten       Mai 2024

Ansprechpartner:           Thomas Münch                               03733/831-4241

                                      Geschäftsstelle                                03733/831-4200

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